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Joachim Weiss
Dipl.-Ing. (FH)

Architekturbüro
Junkerstrasse 57
D-78266 Büsingen
Tel.:
+49 7734-936 44 29
Mob.:
+49 174 299 17 89

Zweitadresse:
Junkerstraße 57
CH-8238 Büsingen

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+41 52 533 42 58
Mob.:
+41 79 544 99 62

 

 
 
Gutachten  

Wir erstellen Wertermittlungs-Gutachten von Liegen-schaften im öffentlichen sowie im privaten Interesse. Unsere Dienstleistungen erbringen wir für Privatkunden, Geschäftskunden, Bankinstitute, Behörden und Gerichte. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um die Erstellung von Wertgutachten. Durch Kooperation mit anderen Sachverständigen, sind wir in der Lage auch fachübergreifende Aufgabenstellungen zu lösen oder weiterzuleiten.

Wir bewerten

Eigentumswohnungen / Teileigentum

Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser

Reihenhäuser
Doppelhaushälften

Wir arbeiten

weisungsfrei
gewissenhaft
unparteiisch
unabhängig


Unsere Leistungen

Wertexpertise / Marktwerteinschätzung
Gutachten in reiner Tabellenform. Diese Marktwertschätzung wird anhand der vom Auftraggeber mitgeteilten Unterlagen bzw. Daten vorgenommen. Die Feststellung des Marktwertes beruht nicht auf einer Immobilienbewertung gemäß BauGB (§ 194) sondern stellt eine überschlägige Schätzung des Marktwertes in Anlehnung an die ImmoWertV und WertR dar.

Kurzgutachten
Das Kurzgutachten beinhaltet eine Lagebeschreibung, eine Beschreibung der Grundstücksmerkmale sowie eine Gebäudebeschreibung – jeweils in Kurzform. Baumängel und Schäden werden – soweit sie augenscheinlich bei der Ortsbesichtigung erkennbar sind – wertmäßig berücksichtigt. Lasten und Beschränkungen (zweite Abteilung des Grundbuchs) können im Kurzgutachten nicht berücksichtigt werden. Die Bewertung erfolgt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung gemäß BauGB (§ 194).

Standartgutachten DEKRA-Qualitätsstandard
In diesem Gutachten werden die Lage, die Grundstücksmerkmale sowie die baulichen Anlagen und Außenanlagen detailliert beschrieben. Die öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Gegebenheiten werden berücksichtigt. Zum Umfang des Standardgutachtens gehören detaillierte Erläuterungen zu den gewählten Wertermittlungsverfahren und zu den einzelnen Wertermittlungsansätzen. Begünstige Rechte und Lasten sowie Lasten und Beschränkungen (zweite Abteilung des Grundbuchs) werden wertmäßig berücksichtigt. Die Wertermittlung erfolgt nach § 194 BauGB, nach der Immobilienwertermittlungsverordnung sowie der zum Zeitpunkt der Wertermittlung gültigen Richtlinien.
 


 
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